gaahts no !?

Wir feilschen in den Bauverfahren um jeden einzelnen Grad Abwärtsneigung, weil diese ganz wesentlich dafür ist, ob bei den Nachbarhäusern der Grenzwert überschritten wird oder nicht ...

und die Mobilfunkbetreiber stellen nach der Montage der Antennen einfach die Antennen so ein, wie es ihnen beliebt.

Immerhin überprüft der Kanton Schwyz seit 12 Jahren jährlich die äusserlich überprüfbare Einhaltung der Standortdatenblätter und findet in diesem Jahr 40% Nichteinhaltung!

Siehe die Medienmitteilung des Kt SZ vom 9. 3. 2023: "Schutz der Bevölkerung vor Mobilfunkstrahlung": https://www.sz.ch/behoerden/information-medien/medienmitteilungen/medienmitteilungen.html/72-416-412-1379-1377-4603/l/de/news/17737

Was würde wohl passieren, wenn bei Verkehrskontrollen bei 40% der PKW bauliche Veränderungen (frisierte Motoren etc) vorgefunden würden?

Es ist bekannt, dass Veränderungen an Fahrzeugen, die die Sicherheit beeinträchtigen, wie z.B. das Entfernen von Airbags oder das Ändern der Bremsanlage, illegal sind und schwere Konsequenzen haben können.

Die Schweiz hat auch strenge Vorschriften für Fahrzeugmodifikationen, die sicherstellen sollen, dass die Änderungen sicher und verantwortungsbewusst durchgeführt werden. Fahrzeugbesitzer müssen sicherstellen, dass jede Modifikation, die sie an ihrem Fahrzeug vornehmen, den gesetzlichen Anforderungen entspricht und von einem zugelassenen Techniker durchgeführt wird.

Fahrzeuge, die illegal modifiziert wurden, können bei Verkehrskontrollen von der Polizei aus dem Verkehr gezogen werden. Der Besitzer kann auch mit Geldstrafen, Bußgeldern oder sogar dem Entzug des Führerscheins rechnen.

Wie ist das dagegen bei modifizierten Mobilfunk-Antennen?
"Man habe die betroffenen Netzbetreiber aufgefordert, die Abweichungen zu korrigieren, was in den meisten Fällen bereits passiert sei."
 
Zumindest bei den meisten, wenn auch nicht bei allen.
Und bei wie vielen der 207 Antennen schauen sie mal hin?
"Konkret wiesen von 25 kontrollierten Standorten 10 Standorte Abweichungen in der Ausrichtung und Höhe auf."
Also bei 12%. Wenn dabei 40% der Antennen korrigiert werden müssen, dann hört man besser auf, weiter hinzuschauen, denn daraus ergibt sich für die Behörde und für den Mobilfunkanbieter nur unnötig viel Arbeit.
 
Und hilft die Kontrolle denn wenigsten, die Ethik der Mobilfunkanbieter anzuheben? Schliesslich werden sie Jahr für Jahr beim Schummeln erwischt?
"Im Vorjahr fanden die beauftragten Messfirmen bei sieben von 25 kontrollierten Standorten Abweichungen. Seit zwölf Jahren lässt das Amt für Umwelt und Energie Stichproben bei Mobilfunkanlagen durchführen."

Könnte es also sein, weil die Mobilfunkanbieter mit Samthandschuhen angefasst werden, keine Bussen, keine Beschlagnahme der Antennen und kein Entzug der Sendelizenz erfolgt, dass das wie eine Ermutigung wirkt, genauso weiter zu machen?

Eine Steigerung von 7 auf 10 sind fast 50% Steigerung der Verletzung der Baugenehmigungen.
Was wäre, wenn ein Bauherr ein Gebäude mit so vielen Abweichungen von der Baugenehmigung hinstellen würde?

Wenn ein Bauherr ein Gebäude mit vielen Abweichungen von der Baugenehmigung errichtet, handelt es sich um eine Verletzung der Bauvorschriften und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Je nach Art und Umfang der Abweichungen können unterschiedliche Strafen und Maßnahmen verhängt werden. Dazu gehören unter anderem

  • Geldstrafen,
  • die Verpflichtung zur Beseitigung der Abweichungen,
  • der Abriss des Gebäudes oder
  • der Entzug der Baugenehmigung.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Bauherr für die Einhaltung der Baugenehmigung verantwortlich ist und dass Abweichungen von der Baugenehmigung nicht ohne Zustimmung der zuständigen Behörden vorgenommen werden dürfen.

Darüber hinaus können Nachbarn, die von den Abweichungen betroffen sind, auch rechtliche Schritte einleiten, um ihre Interessen zu schützen. Wenn beispielsweise das Gebäude ihre Aussicht oder ihre Privatsphäre beeinträchtigt, können sie Schadensersatz fordern oder sogar den Abriss des Gebäudes verlangen.

Wir kämpfen um jedes einzelne Grad der Ausrichtung der Antenne, der Abwärtsneigung. Und die Mobilfunkunternehmen machen dann alles so, wie es ihnen beliebt und die Behörden schauen zu. Zumindest im Kanton Schwyz. Jedes Jahr. In den anderen Kantonen wagen sie nicht einmal solche grundlegenden Sichtprüfungen zu machen.
Von Messungen der wirklichen Sendeleistung mal ganz zu schweigen: denn die ist ja gar nicht möglich und wenn, dann nur nach Vor-Anmeldung beim Mobilfunkbetreiber.
 
Bei Radarkontrollen wünsche ich mir das jetzt auch: Sie sollten diese in der Tageszeitung und lokalen Rundfunk jeweils ankündigen und einige Hundert Meter vorher ein Warnschild aufstellen: "Vorsicht Radarkontrolle"
Das Recht erfolgt aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung!