Name, Wesen, Sitz, Geschäftsjahr, Kommunikation

Art. 1

Unter dem Namen 5Gfrei.ch besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Art. 2

Der auf unbestimmte Dauer angelegte Verein ist unabhängig, überparteilich und konfessionell neutral und verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Ziele und Zwecke.

Art. 3

Sitz des Vereins ist Morgarten.

Postanschrift: Andreas Gross, Althusweg 12, 6315 Morgarten/ZG

Art. 4

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 

Art. 5

Die Kommunikation innerhalb des Vereins erfolgt auf Deutsch.

Zwecke

Art. 6

5Gfrei.ch vereinigt interessierte Menschen zu einem Verein, der folgende wissenschaftliche, pädagogische und humanitäre Zwecke v­erfolgt:

  1. Die Gefahren des Mobilfunks wissenschaftlich zu erforschen und die Ergebnisse in der Öffentlichkeit zu diskutieren;

  2. Wissenschaftliche Informationen und Erkenntnisse zum Thema zu verbreiten;

  3. Die Mobilfunk-Geschädigten und ihre Angehörige in ihrem Streben nach Gerechtigkeit und einer wirklich unabhängigen Untersuchung zu unterstützen;

  4. Der öffentlichen Wohlfahrt zu dienen durch die Bereitstellung wissenschaftlich gesicherter Informationen zum Mobilfunk, damit dadurch die allgemeine Gesundheit, Demokratie und Gerechtigkeit gestärkt und gefördert sowie Bürgerrechte geschützt werden können.

  5. Darüberhinaus schauen wir über den Tellerrand hinaus und die gleichen Zwecker verfolgen wir bei den Themen wie

  • Impfungen,

  • Terroranschlag 11. Sept. 2001,

  • Globaler Terrorismus allgemein,

  • Fake-News und Propaganda,

  • Globalismus als Gefahr für die Schweizer Demokratie,

  • Verstandeskontrolle & Manipulationsmethoden

  • u.v.a.m.

Wir unterstützen auch diese Themen, ggfs. mit Alias-Namen im öffentlichen Auftritt. Das 5G-Engagement ist nur der aktuelle Aufhänger.

Verwirklichung der Vereinszwecke

Art. 7

Die hier festgelegten Zwecke werden insbesondere wie folgt verwirklicht:

1. Kauf, Erstellung, Übersetzung und Verbreitung der dafür notwendigen Druckerzeugnisse und Materialien zu informativen und pädagogischen Zwecken;

2. Verbreitung der Informationen durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit unter Verwendung geeigneter Medien und Kommunikationswege;

3. Organisation von Treffen und Veranstaltungen zur Pflege und Ausbau der Diskussion der Ergebnisse;

4. Internationale Zusammenarbeit mit Gruppen und Organisationen mit ähnlichen Zielen;

Art. 8

Alle Mitglieder verpflichten sich – in unbedingter Achtung aller Menschen und deren Überzeugungen – zur aktiven Gewaltfreiheit und setzten bei der Umsetzung der vom Verein beschlossenen Tätigkeiten nur gewaltfreie Mittel ein.

Die weiteren Artikel finden sich in der PDF-Datei:

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