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Aufklärung über den 5G-Mobilfunk in Oberägeri

Vortragsveranstaltung am 3. Mai 2023 vor 170 Teilnehmern mit Christian Oesch, Daniel Laubscher und Sandra Hänni in Schwyzerdütsch - Organisiert von 5Gfrei.ch 

 

Die Strahlen-Grenzwerte müssen viel niedriger angesetzt werden

Menschen zerstreiten sich um die Frage: Ja oder Nein Mobilfunk.

Einige bejubeln jeglichen Fortschritt, begeistern sich für die Leistungen der neusten Generation. Die anderen lehnen jede technische Weiterentwicklung ab und wollen am liebsten den Mobilfunk ganz abschaffen.

Wir sollten uns nicht so spalten lassen, sondern einen Kompromiss finden, der einen optimalen Gesundheitsschutz mit minimalem Risiko bietet, ohne das Bedürfnis nach mobiler Kommunikation zu ignorieren.

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Haftung und Risiko durch 5G und Mobilfunkmasten

"In der Schweiz wurde das Vorsorgeprinzip 1983 als umweltrechtliches Leit- prinzip eingeführt. 1 Art 1 Abs. 2 des Umweltschutzgesetzes lautet: „Im Sinne der Vorsorge sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen." https://www.ekah.admin.ch%2Finhalte%2Fekah-dateien%2Fdokumentation%2Fgutachten%2Fd-Gutachten-Vorsorge-Leitprinzip-2001.pdf

Der Bundesrat verweigert beim Mobilfunk jedoch dieses Vorsorgeprinzip mit der Begründung, dass sich die Wissenschaftler nicht einig seien. Das "beweist" der BR durch die von ihm einberufene Beratergruppe BERENIS, die mit Mobilfunk-Lobbyisten wie der Röösli und mit Umweltschützern besetzt sind. Die können sich nicht einigen.

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Erläuterungen zu Power-Fakes in Standortdatenblättern bei der HUAWEI Antenne AHP4518R3v06

Die Sendeleistung ERP in den Standortdatenblättern ist eine reine Parteibehauptung und wird bislang nie belegt oder bewiesen. Bislang haben keine Behörden die je in Frage gestellt. Aber diese Werte sind massgeblich dafür, was beim der Berechnung der Feldstärke am Ende der Rechnung herauskommt. Daher sind sie als Parteibehauptung ohne Bezug zu der Herleitung aus den technischen Datenblättern von uns zurück zu weisen und ein Beweis zu verlangen.

Dagegen wehren sich die Mobilfunkunternehmen natürlich, wie der Teufel sich vor dem Weihwasser scheut. Denn diese Beweise würden das ganze Lügengebäude um die Einhaltung der Grenzwerte wie ein Kartenhaus einstürzen lassen.

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achtung

5G: So steht es um die 207 Handyantennen im Kanton Schwyz

gaahts no !?

Wir feilschen in den Bauverfahren um jeden einzelnen Grad Abwärtsneigung, weil diese ganz wesentlich dafür ist, ob bei den Nachbarhäusern der Grenzwert überschritten wird oder nicht ...

und die Mobilfunkbetreiber stellen nach der Montage der Antennen einfach die Antennen so ein, wie es ihnen beliebt.

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  1. Die kleine 5G Fibel - Alles was Jeder über Mobilfunk wissen sollte
  2. Falsche Leistungsangaben bei Antennen, z.B. die Ericsson 6313

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