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Wir erhielten gerade im Kanton Zug vier nichtssagende "Zusammenfassende Messberichte" von Mobilfunkantennen. Als wir den vollständigen Messbericht anforderten, bekamen wir diese Antwort:

"Weitergehende Akteneinsicht, u.a. detaillierter Prüfbericht/Abnahmemessung, Baugesuchakten, kann u.a. gestützt auf die Privatsphäre nicht gewährt werden."

Was steckt dahinter? Wie muss man sich das vorstellen?

was für eine Privatsphäre soll beim vollständigen Messbericht geschützt werden? Ich stell mir das so vor, der Messtechniker schreibt ins Protokoll:

"Um 9h30 klingelten wir an der Tür von OMEN 7 und eine sehr leicht bekleidete Frau mittleren Alters öffnete uns die Tür. Sie hatte uns schon erwartet und bot sich an. Die Wohnung war total messy, überall lagen alte Pizzaschachteln und leere Bierdosen herum. Teilweise noch mit verschimmelten Pizzastücken. - Wir kämpften uns durch bis zum Fenster in Richtung Antenne und bauten dort die Mess-Station auf. Aber die Frau hörte nicht auf, uns zu verführen. Schiliesslich unterbrachen wir die Messung und widmeten uns ihrer Befriedigung. Danach konnten wir erfolgreich arbeiten. Die ersten 5 Messungen vielen so extrem hoch aus, dass es gar nicht sein konnte. Doch nach einer Stunde kamen dann vernünftige Werte herein, die wir auch ins Messprotokoll aufnehmen konnten. Als wir gehen wollten, bedrängte uns noch einmal die Frau, doch wir lehnten diesmal schroff ab und gingen."
Klar, dass es eine Verletzung der Privatsphäre wäre, das vollständige Messprotokoll zu veröffentlichen. Das wird jeder leicht einsehen können. Abso begnügen wir uns mit der Zusammenfassung, die etwa so lautet: "Die Messungen zeigten, es ist alles ok mit der Antenne. Sie strahlt nur innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens. Das müssen Sie uns schon glauben!"