Der Nationalrat wird am 12. September 2023 über die angepasste Motion Wasserfallen abstimmen. Das Ergebnis in der Kommission fiel mit 19:4 deutlich aus, sodass vor der Abstimmung im Rat wohl keine weitere Diskussion stattfinden wird.

Die geplante Änderung sieht vor, den Mobilfunkausbau weiter zu vereinfachen, jedoch unter der Bedingung, dass die Anlagegrenzwerte (AGW) nominell unverändert bleiben. Das öffnet die Tür für mögliche faktische Lockerungen der Grenzwertregelungen.

Einige der vorgeschlagenen Erleichterungen sind:

  • Sender bis 100 Watt sollen vollständig vom AGW ausgenommen werden. Bisher galt dies nur für Mikrozellen bis maximal 6 Watt.
  • Anlagen, die vom AGW ausgenommen sind, sollen im Meldeverfahren ohne Einsprachemöglichkeit gebaut werden können.
  • Der AGW soll für jede Mobilfunkanlage einzeln gelten, selbst wenn sich die Anlagen auf dem gleichen Mast oder Gebäude befinden.
  • Der AGW für die besonders interessanten (IoT-Anwendungen) niedrigen Frequenzen soll von 4 V/m auf 6 V/m erhöht werden.
  • Für konventionelle Antennen soll eine Mittelung über 24 Stunden erfolgen. Für adaptive Antennen wurde die Mittelung bereits auf 5 Minuten festgelegt.
  • Der Zugang zu Rechtsmitteln gegen Mobilfunkanlagen soll auf allen Ebenen eingeschränkt werden.
  • Weitere technische Erleichterungen bzw. Tricksereien für adaptive Antennen sollen folgen.
  • Mit einem zusätzlichen Postulat von NR Katja Christ (23.3764) sollen Gemeinden und Kantone gesetzlich verpflichtet werden, ihre Gebäude und Infrastrukturen für Mobilfunkanlagen zur Verfügung zu stellen (Enteignung).
  • Die Zahl der Abnahmemessungen soll reduziert werden.
  • Die Beurteilung der Dämpfung von Gebäuden soll erleichtert werden.
  • Der Radius für die Einspracheberechtigung soll reduziert und festgelegt werden, was weniger Einspracheberechtigte zur Folge haben wird.
  • Die Prüfung von Baugesuchsunterlagen soll reduziert und erleichtert werden.

In Anbetracht dessen sollten Schutzorganisationen eine massive Flut an E-Mails und Briefen an alle Nationalräte starten. Es muss jedem klar sein, dass eine Zustimmung zur Vorlage seine oder ihre Wahlchancen im Oktober erheblich verringern wird. Zudem sollten möglichst viele Medien informiert werden.

Der Grundtenor könnte lauten:

Der 5G-Mobilfunk ist nahezu flächendeckend verfügbar. Wo dies nicht der Fall ist, reicht den meisten Kunden auch 4G noch immer aus. Die Forderungen der Branche sind unbegründet und dienen lediglich der Kostenminimierung auf Kosten des vorsorglichen Gesundheitsschutzes.

Neue Studien belegen, dass die gesundheitlichen Risiken des 5G-Mobilfunks ein kritisches Mass erreicht haben. Neben den Menschen sind auch Insekten wie Bienen akut gefährdet. Die Anzahl elektrosensibler Personen in der Bevölkerung hat sich in den letzten Jahren verdoppelt, und ein weiterer Anstieg ist zu erwarten. Daher ist eine Verschärfung der Grenzwertregelungen statt der geforderten Lockerungen dringend erforderlich.

Die einseitige Förderung des Mobilfunks verzerrt den Markt und untergräbt den dringend benötigten Ausbau von Glasfasernetzen. Fachleute sind sich einig, dass der zukünftige breitbandige Mobilfunk aus physikalischen Gründen nur durch leistungsfähige Glasfasernetze und Router in Gebäuden (FTTH) ermöglicht werden kann und keinesfalls durch noch mehr Antennenmasten in Wohngebieten.

Die Schutzorganisationen erwarten von den Mitgliedern des Nationalrats ein besonnenes Verhalten, fernab vom geschürten und mittlerweile international von der Branche selbst als gescheitert bezeichneten 5G-Hype. Es geht insbesondere um den Schutz der besonders empfindlichen jüngeren und älteren Wählerschaft, aber auch um die 900.000 Mitbürger, die unter Elektrosensibilität leiden.

Die schädliche Motion kann bedenkenlos abgelehnt werden, da die ständige Angstmacherei der Branche nicht mehr erfolgreich ist. Der Mobilfunkausbau in der Schweiz ist auf einem soliden Kurs, während beim Ausbau von Glasfasernetzen laut einem Bericht des Bundesrates dringender Handlungsbedarf für Erleichterungen und Fördermaßnahmen besteht.

Jetzt ist die Zeit zum Handeln: Schreiben Sie Ihren Nationalrat an, teilen Sie diesen Artikel und machen Sie Ihre Stimme gehört – bevor es zu spät ist!