"In der Schweiz wurde das Vorsorgeprinzip 1983 als umweltrechtliches Leit- prinzip eingeführt. 1 Art 1 Abs. 2 des Umweltschutzgesetzes lautet: „Im Sinne der Vorsorge sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen." https://www.ekah.admin.ch%2Finhalte%2Fekah-dateien%2Fdokumentation%2Fgutachten%2Fd-Gutachten-Vorsorge-Leitprinzip-2001.pdf

Der Bundesrat verweigert beim Mobilfunk jedoch dieses Vorsorgeprinzip mit der Begründung, dass sich die Wissenschaftler nicht einig seien. Das "beweist" der BR durch die von ihm einberufene Beratergruppe BERENIS, die mit Mobilfunk-Lobbyisten wie der Röösli und mit Umweltschützern besetzt sind. Die können sich nicht einigen.

Aber es GIBT eben doch klare Entscheidungen vom Mainstream, dass die Mobilfunkrisiken zu hoch sind: Kein Versicherungsunternehmen auf der ganzen Welt ist bereit, diese Risiken zu versichern. Sie sehen sie in einer Reihe mit Tabak, DDT, Blei und Asbest, was jeweils viele Milliarden $$ an Entschädigungen erfordert hatte.

Dies sind Fakten aus dem Mainstream, vor denen der Bundesrat nicht mehr länger die Augen verschliessen darf. Wir sollten bei allen Baurechtsverfahren auf diesen Punkt hinweisen, denn da wird die Notwendigkeit der Vorsorge unwiderlegbar gezeigt. Gekaufte Wissenschaftler mögen es zerreden, aber die Versicherungsbranche spricht eine eindeutige Sprache.

 {pdf=images/pdf/220226_Haftung_und_Risiko_durch_5G_und_Mobilfunkmasten.pdf|100%|800|native}