Es gibt mehrere gute Gründe für die Wasser- und Stromkunden, die Installation der neuen Smartmeter zu verweigern:

  • Steigerung des Elektrosmogs (elektromagnetische Belastungen) im Wohn- und Arbeitsbereicg, der nachweislich gesundheitsgefährdent ist.
  • Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch dauernde Datenübermittlung des Verbrauchs. Das ist ein untragbares Spionage-System.
  • Die Möglichkeit der E-Werke, aus verschiedenen Gründen die weitere Versorgung durch Strom, Gas und Wasser einzuschränken oder zu stoppen: Wie z.B. Zahlungsverzug, Boykott und Protestaktionen oder auch drohender Blackout. In Brasilien hatten die Kunden gegen massive Preiserhöhungen einen Boykott ausgerufen, da bedauern die Versorgungsbetriebe noch keine Smartmeter installiert zu haben, um allen Protestierenden die Versorgung abzustellen.

Tatsächlich muss bzgl. der Smartmeter kein Bittgesuch eingereicht werden, dann die Installation darf nicht gegen den Willen des Bewohners – sei es ein Mieter oder ein Immobilienbesitzer – vorgenommen werden. Genau genommen bedarf es sogar der ausdrücklichen Zustimmung.

Im Falle von Mietshäusern mag es jedoch hinreichen, dass der Hausverwalter den Zugang ermöglicht. Insofern ist es sinnvoll, vorsorglich dem Versorger die mögliche Installation zu verweigern, damit die Verletzung der Privatspäre von vorherein klar gestellt wurde.

Hier kann man einen Musterbrief anfordern, um sich vorsorglich gegen ein Smartmeter zu wehren: https://schutz-vor-strahlung.ch/news/smartmeter-die-strahlende-blackbox/#ich-m%c3%b6chte-den-smartmeter-vorsorglich-ablehnen

Es ist sinnvoll diesen per Einschreiben oder A-Post Plus zu versenden, um ihn beweisen zu können.

Daraufhin wird der Versorgungsbetrieb versuchen, einen davon abzubringen, indem sie ankündigen, dass man die erhöhten Kosten für die Ablesung zu zahlen hat. Teilweise legen sie einem einen Vertrag mit einem Betrag vor, wie z.B. 100 CHF pro Jahr und bitten um Unterschrift für diesen Vertrag.

Den darf man auf keinen Fall unterschreiben, weil man damit alle Rechtsmittel aufgibt.
Tatsächlich kann man so ein Schreiben ignorieren, nur abheften, als Beweis, dass die Verweigerung beim Werk angekommen und bemerkt wurde. Es reicht, dass die davon wissen.
Auch diesen Ablesebetrag wird man kaum zahlen müssen. Etwaige Rechnungen mit Verweigerung zurück schicken. Sollen die einen doch verklagen. Existert irgend eine Privat-Rechtsschutzversicherung? Im Folgenden Artikel nenne ich die Begründung, warum keine solchen Beträge fällig sind.