Bei Smartmeter-Verweigerung wird der Versorgungsbetrieb versuchen, einen davon abzubringen, indem sie ankündigen, dass man die erhöhten Kosten für die Ablesung zu zahlen hat. Teilweise legen sie einem einen Vertrag mit einem Betrag vor, wie z.B. 100 CHF pro Jahr und bitten um Unterschrift für diesen Vertrag.

Den darf man auf keinen Fall unterschreiben, weil man damit alle Rechtsmittel aufgibt.

Tatsächlich kann man so ein Schreiben ignorieren, nur abheften, als Beweis, dass die Verweigerung beim Werk angekommen und bemerkt wurde. Es reicht, dass die davon wissen.

Auch diesen Ablesebetrag wird man kaum zahlen müssen. Etwaige Rechnungen mit Verweigerung zurück schicken. Sollen die einen doch verklagen. Existiert irgend eine Privat-Rechtsschutzversicherung? Im Folgenden die Begründung, warum keine solchen Beträge fällig sind:

Wie die Strom-Tarife ermittelt werden

Und bei Gas und Wasser wird es kaum anders sein.

Der Strompreis ist gesetzlich an die Kosten der Stromlieferanten geknüpft: plus einem Profitaufschlag. D.h. der Profit wird gesteigert, indem man die Gesamtkosten steigert. Zur Überprüfung hat der Gesetzgeber ein ausführliches Regelwerk für die E-Werke erstellt, wie sie ihre Kosten in der Buchhaltung aufschlüsseln müssen.

So wird das vom Staat überprüfbar über die Buchprüfung. Da sind die Ablesekosten auch in einigen Kostenkonten zu finden.

Insofern sollte es einfach für die E-Werke sein, zu beweisen welche Kosten die Smart-Meter-Nutzer verursachen und welche die Verweigerer. Wahrscheinlich sind die Verweigerer billiger und könnten sogar einen Nachlass auf die Stromrechnung fordern.

Das aber natürlich nur nach einem Prozess-Gewinn auf Basis dieser Argumentation. Denn das Gesetz sagt schon, dass die Mehrkosten für Verweigerer über eine Gebühr verlangt werden können. Tatsächlich sind diese vermutlich negativ. es sei denn, die E-Werke würden jetzt sehr aufwendige Ablese-Aktionen betreiben, die es früher gar nicht gab, weil sie mal fünf gerade sein liessen. es ist eben ökonomischer, auch Falschmeldungen von einzelnen Mietern zu akzeptieren, weil sich auf lange Sicht alles wieder einrenkt.

Selten gibt es Ablesebetrüger

Wenn z.B. ein Mieter systematisch vom Zählerstand Abzüge macht vor seinem Bericht, dann kann er damit jahrelang durchkommen, bis ein Nachmieter die Wohnung übernimmt. Wenn dieser dann - oder der Verwalter - den richtigen Zählerstand berichtet, dann muss entweder der alte Mieter doch noch - wenn auch verspätet - alles zahlen. Oder der Nachmieter versäumt das und muss halt die Zeche für den Vormieter mitzahlen.

So oder so bekommen die E-Werke auch bei Selbstablesern früher oder später ihr Geld. Da das eh wohl nur weniger als 1% der Leute machen, kann es egal sein. Genauere Ablesungen kommen halt viel zu teuer.

Wenn sie jetzt auf Smartmeter wechseln und dann jemand (womöglich eine externe Firma zu 120 CHF/Std) zu den Verweigerern schicken, die das "professionell" ablesen: Klar, das wird dann teuer. Billiger wäre Angestellte des E-Werks. Aber es ist nicht einzusehen, warum nicht die Kunden einfach ein Foto vom Zählerstand einschicken sollen: das wäre fürs E-Werk dann jeweils ein paar Minute Arbeit, diese Zahlen beim Kundenkonto einzutragen und auch präzise.

Also: wenn es nach dem Gesetz gehen würde - vielleicht erst nach einem Gerichtsgang - dann werden die E-Werke verlieren und uns noch für die Verweigerung Geld ausbezahlen müssen, da wir ihnen Kosten einsparen.

Als Beleg für obige Behauptung verweise ich auf Artikel 7 der Stromversorgungsverordnung (StromVV) https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2008/226/de#art_7

"Das Ziel der Erhebung zur Kostenrechnung ist es, der ElCom die Grundlagen für die anrechenbaren Netz- und Gestehungskosten (Energie) und damit der Tarife 2023 zu übermitteln. " https://www.elcom.admin.ch/elcom/de/home/themen/strompreise/wegleitungkore.html/

Die E-Werke können also nicht - wie die freie Wirtschaft - ihre Preise/Tarife frei bestimmen, weil sie eine Monopolstellung haben. Sondern wie gesagt: sie müssen die Kosten detailliert vorlegen und bekommen dann von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom einen Aufschlag für den Profit bewilligt.

"Die ElCom ist die unabhängige staatliche Regulierungsbehörde im Elektrizitätsbereich. Sie überwacht die Einhaltung des Stromversorgungs- und Energiegesetzes, trifft die dazu nötigen Entscheide und erlässt Verfügungen. Sie beaufsichtigt die Strompreise und entscheidet bei Differenzen betreffend den Netzzugang. Sie überwacht zudem die Versorgungssicherheit im Strombereich und regelt Fragen zum internationalen Stromtransport und -handel. Schliesslich entscheidet die ElCom in Streitigkeiten zu Rückliefervergütungen sowie zwischen Netzbetreiber und Eigenverbraucher." https://www.elcom.admin.ch/elcom/de/home.html

Wir sind also alles andere als den E-Werken ausgeliefert, sondern die müssen sich uns gegenüber rechtfertigen.

Die berufen sich wohl auf diesen Satz in der StromVV Art. 8a Intelligente Messsysteme:

"Kann ein intelligentes Messsystem nicht installiert werden, weil der Endverbraucher, Erzeuger oder Speicherbetreiber dessen Einsatz verweigert, so kann der Netzbetreiber die dadurch entstehenden Mehrkosten der Messung vom Zeitpunkt der Verweigerung an individuell in Rechnung stellen." https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2008/226/de#art_8_a

Aber eben nur, wenn die Mehrkosten bewiesen werden können. Und tatsächlich werden die Kosten fürs Ablesen allgemein und für die Smartmeter getrennt gebucht:
Aus Art. 7:

"f.    Kosten für das Mess- und Informationswesen;
f-2   Kosten für intelligente Messsysteme;"

Vor Gericht werden sie Auskunft geben müssen, wieviele Kunden Verweigerer sind und die angeblichen Mehrkosten belegen müssen. Wir verweisen auf die Kostenposition f-2.
Gib meine obigen Auführungen von Heute einem Rechtsanwalt und er wird einen Prozess erfolgreich führen können.

Mehr Infos und Diskussionen und Antwort auf Ihre Fragen in unserem Telegramkanal https://t.me/smartmeter_CH