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Unsere Ziele zum Mobilfunk

Es ist wichtig, dass der Widerstand gegen die 5G-Mobilfunk-Antennen sich auf eine konkrete, greifbare, umsetzbare Forderung einigt. Denn von den Politikern wird so eine Lösung nicht entwickelt werden. Diese muss von uns an die Politik herangetragen werden.

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Was hat Gott auf unseren Treffen des 5G-Widerstandes zu suchen

Als ich heute morgen aufwachte, hatte ich eine Idee und Inspiration für einen sehr ungewöhnlichen Artikel. Einen, der hier ja "nun so gar nicht" reinpasst.

Aber ich habe es gewagt, und ihn in den politischen Telegram-Gruppen, an denen ich beteiligt bin, veröffentlicht und eine Umfrage dazu verfasst. Das Ergebnis der Umfrage war überraschend, überraschend gut:

gott

Daher wage ich es jetzt, diesen heiklen Text einer grösseren Öffentlichkeit vorzustellen und auch diese um ihre Meinung zu befragen:

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Bitte beteilige Dich an der Abstimmung, mit Namen oder anonym:
https://framadate.org/Gott

Beitragsordnung

Die Beitragsordnung für den Verein 5Gfrei.ch wurde am 15. Januar 2020 wie folgt von der Gründungsversammlung beschlossen.

§ 1. Höhe der Beiträge

  1. Der Jahresbeitrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr.

  2. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt mindestens 50 CHF.

  3. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Familien in einem Haushalt mindestens 100 CHF.

  4. Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.

  5. Spenden darüber hinaus sind herzlich willkommen.

§ 2. Ermäßigung

  1. Für Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft (z.B. Schüler, Studenten, Arbeitslose, Rentner und Sozialhilfeempfänger) kann der Mitgliedsbeitrag auf Antrag und bei Vorliegen entsprechender Unterlagen ermäßigt oder erlassen werden.

  2. Der ermäßigte Beitrag beträgt jährlich 25 CHF und für Familien 50 CHF.

  3. Der Vorstand entscheidet über den schriftlich eingebrachten Antrag auf Ermäßigung der Beitragspflicht aus Gründen des Absatzes 1.

§ 3. Fälligkeit/Zahlungsweise

  1. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Januar bzw. mit dem Aufnahmeantrag in voller Höhe für das laufende Kalenderjahr fällig. Bei Ablehnung des Antrages durch Vorstand oder Mitgliederversammlung werden bereits bezahlte Beiträge zurück erstattet.

  2. Der Schatzmeister eröffnet Konten bei Banken oder Online-Zahlungsanbietern, auf die die Beiträge eingezahlt werden müssen unter Angabe des genauen Vor- und Zunamens des Mitglieds gemäss der Anmeldung.

  3. Wenn der Mitgliedschaftsbeitrag wiederholt fällig wird, jedoch trotz Mahnung nicht gezahlt wird, wird das Mitglied gemäss der Statuten aus der Mitgliederliste gestrichen und auf den Beitrag verzichtet.

Vereinsstatuten

Name, Wesen, Sitz, Geschäftsjahr, Kommunikation

Art. 1

Unter dem Namen 5Gfrei.ch besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Art. 2

Der auf unbestimmte Dauer angelegte Verein ist unabhängig, überparteilich und konfessionell neutral und verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Ziele und Zwecke.

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