Mit dem Ausbau von 5G wird vielerorts der Eindruck erweckt, es handle sich lediglich um „mehr vom Gleichen“ im Vergleich zu 4G. Tatsächlich bringt die neue Technologie jedoch einige fundamentale Unterschiede mit sich, die auch im Hinblick auf die biologischen Wirkungen von Bedeutung sind.

 
Technische Unterschiede

Frequenzen:
Während 4G überwiegend im Bereich von 700 bis 2600 MHz funkt, nutzt 5G zusätzlich höhere Bänder – insbesondere um 3.5 GHz und perspektivisch sogar noch höhere Millimeterwellen.

Antennentechnik:
4G-Antennen senden in fest definierten Sektoren. 5G verwendet hingegen sogenannte Active Antenna Units (AAU) mit Beamforming und Massive MIMO. Hierbei werden Signale durch viele kleine Antennenelemente in Echtzeit zu gebündelten Strahlen geformt, die gezielt auf Nutzer ausgerichtet werden.

Netzdichte:
Da höhere Frequenzen kürzere Reichweiten haben, braucht es für 5G eine dichtere Infrastruktur mit mehr Antennenstandorten.
 
Biologische Relevanz
Die geltenden Grenzwerte nach NISV berücksichtigen ausschließlich thermische Wirkungen – also die Erwärmung des Gewebes. Zahlreiche Studien, die z. B. im Bioinitiative-Report zusammengefasst sind, zeigen jedoch, dass biologische Effekte bereits weit unterhalb dieser Grenzwerte auftreten können. Dazu zählen:

  • DNA-Brüche und oxidative Stressreaktionen
  • Störungen der Blut-Hirn-Schranke
  • Beeinträchtigung von Schlaf, Konzentration und Herzrhythmus
  • Mit 5G verschärfen sich die Rahmenbedingungen:

Höhere Frequenzen interagieren stärker mit Haut, Augen und Schweißdrüsen.
Pulsung und Beamforming erzeugen dynamische Felder mit hohen Spitzenwerten, die biologisch relevanter sein können als Durchschnittswerte.

Mehr Antennen bedeuten eine höhere Gesamtexposition für die Bevölkerung.
 
Fazit

Der Wechsel von 4G auf 5G bedeutet nicht nur mehr Datenverkehr, sondern auch eine qualitative Veränderung der Strahlungsumgebung. Die gesundheitliche Forschung ist klar: Auch unterhalb der Grenzwerte sind biologische Effekte möglich. Deshalb ist Vorsicht geboten – besonders beim unkontrollierten Ausbau in Wohngebieten und nahe empfindlicher Orte wie Spitälern, Schulen oder Kindergärten.