Der Bundesrat hat tatsächlich einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt, der das Bewilligungsverfahren für Mobilfunkantennen (inkl. 5G) grundlegend verändern könnte.
Siehe Pressemeldung: https://www.computerworld.ch/mobile/mobilfunk/bundesrat-vereinfachtes-bewilligungsverfahren-mobilfunkantennen-2979323.html
Das würde unseren Widerstand gegen 5G-Bauanträge zu Fall bringen.
🧭 Worum geht es bei der Vorlage?
📌 1. Entkoppelung des Immissionsschutzes vom Baubewilligungsverfahren
Bisher werden Mobilfunkantennen-Projekte im Rahmen des normalen Baubewilligungsverfahrens geprüft – inklusive der Umwelt- und Immissionsfragen («Einsprachen, Prüfpflicht Gemeinde/Kanton, Einsprachefrist etc.»).
Neu soll der Immissionsschutz separat geregelt werden, d. h.:
Betreiber melden die Inbetriebnahme der Anlage einer Behörde in einem eigenen (separaten) Verfahren.
Diese prüft die Unterlagen, veröffentlicht Entscheid und Dokumente, und danach besteht ein Beschwerderecht.
➡️ Der bisherige Rechtsweg über das klassische Baubewilligungsverfahren wird entkoppelt.
👉 Das bedeutet praktisch: Baubewilligung & Immissionsschutz werden getrennt, und der Schutz vor nichtionisierender Strahlung wird offenbar aus dem regulären Planungs- und Einspracheprozess herausgelöst – mit potenziell deutlich weniger Einflussmöglichkeiten für Anwohner und Einsprecher.
⚖️ Warum ist das für Einsprache-Arbeit relevant?
➡️ Rechtsschutz wird nachgelagert
Durch die Entkoppelung wird der Immissionsschutz-Aspekt (also die Einhaltung der Strahlungswerte) nicht mehr automatisch im normalen Baubewilligungsverfahren geprüft, sondern separat. Das kann dazu führen, dass:
Einsprachen im Baubewilligungsverfahren weniger Einfluss auf die Strahlungsfrage haben.
Folge-Beschwerden erst im Nachhinein möglich sind – potenziell mit kürzeren Fristen oder eingeschränktem Prüfungsumfang.
👉 Das wird die Einflussmöglichkeiten von Anwohnern und Einsprechenden deutlich reduzieren, weil der bewährte Rechtsweg über klassische Planungsbeschwerden umgangen wird.
➡️ Qualitätssicherungssysteme ersetzen keine unabhängigen Prüfungen
Ein «Qualitätssicherungssystem» der Betreiber klingt tol, beinhaltet jedoch keine unabhängige Messungen wie es nötig wäre. Das ist ein Punkt, den in der Vernehmlassung kritisch adressiert werden muss.
📅 Zeitplan & Beteiligungsmöglichkeiten
Die Vorlage ist aktuell in der Vernehmlassung (bis 31. März 2026).
➡️ Das ist die Phase, in der Verbände, Kantone, Gemeinden, NGOs und Betroffene direkt Stellungnahmen einreichen können.
👉 Das heißt: Jetzt ist der Moment, um Einfluss zu nehmen, bevor diese Entkopplung in Gesetz umgesetzt wird.
🧨 Potenzielle Kritikpunkte für eure Vernehmlassung
Aus Sicht des 5G-StDb-Projekts wären folgende Argumentationslinien wichtig:
Rechtsschutz nicht verwässern
Einwendungen zur Strahlung müssen weiterhin im klassischen Baubewilligungsverfahren geprüft werden können.
Separater Nachgang reißt den Prüfungsprozess auf und reduziert Einflussmöglichkeiten.
Transparenz muss frühzeitig sein
Standortdatenblätter müssen schon vor der Entscheidung öffentlich aufliegen, nicht erst danach.
Unabhängige Strahlungsmessung und rechtliche Kontrolle
Qualitätssicherungssysteme der Betreiber (wie die Selbstkontrolle der Geschwindigkeitsbegrenzung durch den Tacho im Auto) ersetzen keine unabhängige Messtechniken und Prüfverpflichtungen (z. B. Messungen vor Inbetriebnahme).
Forderung: Externe Abnahmemessungen, Peak-/Pulse-Analyse, dokumentierte Grenzwert-Prüfung.
Kein automatisches Boosten von Antennen ohne vollständige Umweltprüfung
Insbesondere bei technischen Änderungen (OMEN/ERP/Tilt) muss jede Abweichung quantitativ nachgewiesen werden.
Rechtlicher Zugang zur Beschwerde nicht verwässern
Zeitraum, Fristen und Zugriff auf Rekurse müssen klar, früh und mit wirklicher Wirkung ausgestaltet werden.
🧩 Kurz: Was heißt das praktisch für uns?
Dieses Gesetz wäre ein Standard-Instrument, das den Einsprechenden die rechtlichen Einflussmöglichkeiten nimmt.
Die Vernehmlassung bietet eine Chance, diese Entkopplung juristisch und physikalisch sauber zu adressieren, sonst droht ein Verfahren, das Strahlenschutzfragen faktisch aus dem öffentlichen Planungsprozess herauslöst.
Anbei die Vernehmlassung des Bundesrates: 20fernmeldegesetz herunterladen