
Die Tatsache der Reflektionen - hier im Video gut gezeigt - widerlegt den Ansatz der Berechnung der Strahlenbelastung gemäss den Standortdatenblättern insbesondere für nahegelegenen Omen/Wohnungen. Denn ohne Reflektionen erscheinen die nahen OMEN meist unbelastet, weil sie viel tiefer als die Antenne sind und daher die Richtungsdämpfung nach unten sehr hoch sein soll. Jedoch werden solche nahen OMEN (insbesondere Wohnungen oder Arbeitsplätze im Haus unter der Antenne) über Reflektionen "bedient". Und da diese Strahlen viel flacher sind, ist die Intensität viel höher. So wird der Grenzwert überschritten, was über die herkömmliche Berechnung übersehen wird.
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Expertengespräch zwischen den Physiker und Ingenieur Andreas Groß, Morgarten und der künstlichen Intelligenz von Elon Musk: Chat-GPT:

Das BAKOM ist vor 3 Wochen mit einem 5G-Propagandavideo für die Mobilfunkindustrie in die Bresche gesprungen. Subtile Lügen. Mit dem Bild zeige ich sie auf.

Die Pachtvereinbarungen zwischen Mobilfunkanbietern wie SALT, Sunrise und Swisscom mit Eigentümern von Immobilien haben in der Regel eine Laufzeit von 20 bis 30 Jahren. Viele dieser Verträge, die in den 1990er Jahren abgeschlossen wurden, nähern sich dem Ende ihrer Laufzeit und bieten somit die Möglichkeit zur Kündigung.
Dies stellt eine bedeutende Gelegenheit für unsere Bewegung dar. Es wird empfohlen, dass unsere Mitgliedsorganisationen proaktiv auf die Eigentümer zugehen, um sie davon zu überzeugen, ihre bestehenden Verträge nicht zu erneuern. Es gibt zahlreiche überzeugende Argumente gegen eine Verlängerung, darunter potenzielle Gesundheitsrisiken, eine Minderung des Immobilienwerts und mögliche Konflikte mit Nachbarn. Zudem besteht bei einem Eigentümerwechsel von Grundstücken, auf denen Mobilfunkantennen geplant sind, ein spezielles 30-tägiges Kündigungsrecht. Sollte während eines laufenden Baurechtsverfahens ein Eigentümerwechsel im Grundbuch festgehalten werden, hat der neue Eigentümer die Möglichkeit, dem Mobilfunkbetreiber mittels des offiziellen kantonalen Formulars für Vermieter die Pacht umgehend zu kündigen.
Wir empfehlen: Die Immobilie an eine neugegründete Aktiengesellschaft zu verkaufen, die dann den Pachtvertrag kündigt. Weiterer Vorteil: künftig spart man bei Erbschaften und anderen Eigentümerwechsel eine Menge Gebühren und Steuern, man übergibt nur die Aktien.

Gerätestrahlung: Bundesrat stemmt sich gegen Kontrolle
Vor wenigen Monaten machte auch in der Schweiz Schlagzeilen, dass das iPhone 12 von Apple durch die französischen Tests rasselte. Die ANFR reagierte auch darauf mit einem Rückruf. Apple hat seither zwar ein Softwareupdate angeboten, womit das Gerät in Frankreich wieder zugelassen ist.
Belgien, Deutschland und Italien, welche das Update ebenfalls verlangten, erhielten es jedoch nicht. Und auch Schweizer Nutzende haben keines erhalten. Dies bestätigte ein Apple-Sprecher gegenüber Infosperber. Damit wäre das Gerät hierzulande eigentlich nicht marktkonform.
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