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Nationalrat am Scheideweg: Spiel mit der Gesundheit oder Schutz der Bürger? – Der 12. September könnte alles verändern!

Der Nationalrat wird am 12. September 2023 über die angepasste Motion Wasserfallen abstimmen. Das Ergebnis in der Kommission fiel mit 19:4 deutlich aus, sodass vor der Abstimmung im Rat wohl keine weitere Diskussion stattfinden wird.

Die geplante Änderung sieht vor, den Mobilfunkausbau weiter zu vereinfachen, jedoch unter der Bedingung, dass die Anlagegrenzwerte (AGW) nominell unverändert bleiben. Das öffnet die Tür für mögliche faktische Lockerungen der Grenzwertregelungen.

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Was haben die zu verbergen?

Wir erhielten gerade im Kanton Zug vier nichtssagende "Zusammenfassende Messberichte" von Mobilfunkantennen. Als wir den vollständigen Messbericht anforderten, bekamen wir diese Antwort:

"Weitergehende Akteneinsicht, u.a. detaillierter Prüfbericht/Abnahmemessung, Baugesuchakten, kann u.a. gestützt auf die Privatsphäre nicht gewährt werden."

Was steckt dahinter? Wie muss man sich das vorstellen?

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Aufklärung über den 5G-Mobilfunk in Oberägeri

Vortragsveranstaltung am 3. Mai 2023 vor 170 Teilnehmern mit Christian Oesch, Daniel Laubscher und Sandra Hänni in Schwyzerdütsch - Organisiert von 5Gfrei.ch 

 

Die Strahlen-Grenzwerte müssen viel niedriger angesetzt werden

Menschen zerstreiten sich um die Frage: Ja oder Nein Mobilfunk.

Einige bejubeln jeglichen Fortschritt, begeistern sich für die Leistungen der neusten Generation. Die anderen lehnen jede technische Weiterentwicklung ab und wollen am liebsten den Mobilfunk ganz abschaffen.

Wir sollten uns nicht so spalten lassen, sondern einen Kompromiss finden, der einen optimalen Gesundheitsschutz mit minimalem Risiko bietet, ohne das Bedürfnis nach mobiler Kommunikation zu ignorieren.

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Haftung und Risiko durch 5G und Mobilfunkmasten

"In der Schweiz wurde das Vorsorgeprinzip 1983 als umweltrechtliches Leit- prinzip eingeführt. 1 Art 1 Abs. 2 des Umweltschutzgesetzes lautet: „Im Sinne der Vorsorge sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen." https://www.ekah.admin.ch%2Finhalte%2Fekah-dateien%2Fdokumentation%2Fgutachten%2Fd-Gutachten-Vorsorge-Leitprinzip-2001.pdf

Der Bundesrat verweigert beim Mobilfunk jedoch dieses Vorsorgeprinzip mit der Begründung, dass sich die Wissenschaftler nicht einig seien. Das "beweist" der BR durch die von ihm einberufene Beratergruppe BERENIS, die mit Mobilfunk-Lobbyisten wie der Röösli und mit Umweltschützern besetzt sind. Die können sich nicht einigen.

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  1. Erläuterungen zu Power-Fakes in Standortdatenblättern bei der HUAWEI Antenne AHP4518R3v06
  2. 5G: So steht es um die 207 Handyantennen im Kanton Schwyz
  3. Die kleine 5G Fibel - Alles was Jeder über Mobilfunk wissen sollte
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